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Vermittlung und Beschwerden


Wofür ist der ÄKBV zuständig?

Der Ärztliche Kreis- und Bezirksverband (ÄKBV) München trägt auch dafür Sorge, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Berufspflichten erfüllen. Der ÄKBV ist nach dem Heilberufe-Kammergesetz zuständig für alle Beschwerden über Münchner Ärztinnen und Ärzte, die sich auf mögliche Verstöße gegen die ärztlichen Berufspflichten beziehen. 

Wie können Sie eine Beschwerde einreichen?

Bitte reichen Sie Beschwerden ausschließlich schriftlich - per Post, E-Mail oder Fax - bei uns ein. Verwenden Sie dazu bitte möglichst unser Formular inklusive der Schweigepflichtentbindungserklärung (Download unten).

Schildern Sie in Ihrem Schreiben bitte kurz und knapp(die länge des Textes sollte den vorhandenen Platz nicht überschreiten), was wann, wo und wie vorgefallen ist. Nennen Sie uns bitte auch den vollständigen Namen des betreffenden Arztes oder der Ärztin und Ihre zustellfähige Postanschrift. Sollten Sie die Beschwerde im Auftrag für jemand anderen einreichen, senden Sie uns unbedingt die Vollmacht mit der Beschwerde zu.

Zu laufenden Beschwerden können wir telefonisch leider keine Auskunft erteilen. Verwenden Sie dafür bitte das Formular und reichen uns die Anfrage schriftlich ein. 

Formulare für Beschwerden:

Beschwerdeformular

Formular für Anfragen zu einer laufenden Beschwerde

Schweigepflichtentbindungserklärung

Schweigepflichtentbindungserklärung für Kinder bis 18 Jahre

Vollmacht

Vermittlungsverfahren nach Art. 37 Heilberufe-Kammergesetz

Der ÄKBV bietet bei Unstimmigkeiten zwischen Patienten und Ärzten, die sich aus der ärztlichen Tätigkeit ergeben, auch ein sogenanntes Vermittlungsverfahren an. Mithilfe eines Vermittlers wird versucht, die Unstimmigkeiten zwischen dem Arzt und dem Patienten beizulegen.
Darauf hinzuweisen ist jedoch, dass das Vermittlungsverfahren auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit basiert, das heißt, dass ein solches Verfahren nur mit Zustimmung aller Beteiligten durchgeführt werden kann.