Hier finden Sie einige Fragen, die uns häufig gestellt werden, alphabetisch sortiert nach Stichworten.
Wann muss ich mich beim Ärztlichen Kreisverband anmelden?
Nach Erhalt der ärztlichen Approbation sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich bei dem für Sie zuständigen Kreisverband anzumelden. Auf den Internetseiten der Bayerischen Landesärztekammer können Sie mit Hilfe einer Suchmaschine den für Sie zuständigen Kreis- oder Bezirksverband suchen. Die Suchmaschine finden Sie unter www.blaek.de.
- Approbation/Berufserlaubnis
Wo kann ich meine Approbation/Berufserlaubnis beantragen?
Der Antrag auf Erteilung der Approbation als Arzt/Ärztin muss bei der Behörde des Landes gestellt werden, in dem Sie den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben (§ 35 der Approbationsordnung für Ärzte).
Für den Regierungsbezirk Oberbayern ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern unter: www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/umwelt/approbation
Wer stellt mir einen Arztausweis aus?
Wenn Sie Mitglied des ÄKBV München sind, stellen wir Ihnen auf Wunsch einen kostenlosen Arztausweis aus. Wichtige Informationen zur Ausstellung und Verlängerung Ihres Arztausweises finden Sie in der Rubrik "Arztausweis".
Wie kann ich einen elektronischen Arztausweis beantragen?
Den kostenpflichtigen elektronischen Arztausweis im Scheckkartenformat können Sie auf der Internetseite der Bayerischen Landesärztekammer www.blaek.de im Mitgliederportal "Meine BLÄK" beantragen. Weitere Infromationen dazu finden Sie auch unter www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/earztausweis/
Kann ich freiwilliges Mitglied beim ÄKBV München bleiben, wenn ich meine ärztliche Tätigkeit ins Ausland verlege?
Nein, mit Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes, des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 22.05.2014 (GVBl. Nr. 6/2015, S. 158 ff.), wurde Art. 4 Abs. 4 (freiwillige Mitgliedschaft) aufgehoben. Dieses Gesetz trat am 01.06.2015 in Kraft.
Die Rente steht bevor, kann ich mich beim ÄKBV abmelden?
Auch wenn Sie nicht mehr ärztlich tätig sind, sind Sie als Arzt oder Ärztin Mitglied des ÄKBV, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt München oder im Landkreis München haben.
Kann ich in der Bayerischen Ärzteversorgung bleiben, wenn ich in ein anderes Bundesland umziehe und was passiert mit meinen Beiträgen zur Ärzteversorgung, wenn ich ins Ausland gehe?
Bitte wenden Sie sich an die Bayerische Ärzteversorgung, Denninger Str. 37, 81925 München, Tel. 089 9235-6, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wichtige Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Bayerischen Ärzteversorgung.