Wofür ist der ÄKBV zuständig?
Der Ärztliche Kreis- und Bezirksverband (ÄKBV) München trägt dafür Sorge, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Berufspflichten erfüllen. Der ÄKBV ist nach dem Heilberufe-Kammergesetz zuständig für alle Beschwerden über Ärztinnen und Ärzte aus dem Bereich München, die sich auf mögliche Verstöße gegen die ärztlichen Berufspflichten beziehen. Die ärztlichen Berufspflichten sind in der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns geregelt und dienen unter anderem dazu, das Vertrauen zwischen Arzt und Patient zu erhalten und zu fördern, die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen und das Ansehen des Arztberufes zu wahren.
Die Berufsordung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns finden Sie hier.
Ärztinnen und Ärzte sind nach der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns insbesondere dazu verpflichtet,
Wie können Sie eine Beschwerde einreichen?
Bitte reichen Sie Beschwerden ausschließlich schriftlich bei uns ein. Schildern Sie in Ihrem Schreiben möglichst genau, was wann, wo und wie vorgefallen ist. Nennen Sie uns bitte auch den vollständigen Namen der betreffenden Ärztin bzw. des Arztes.
Sie können dazu auch ein Formular verwenden. Download Beschwerdeformular
Wofür ist der ÄKBV nicht zuständig?
Wer ist zuständig für Arzthaftungsfragen?
Die Durchsetzung von Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen muss auf zivilrechtlichem Weg erfolgen. Rechtsberatung erhalten Sie von Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht finden Sie im Mitgliederverzeichnis auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer München unter https://www.rak-muenchen.de/anwaltsverzeichnis/ oder bei der Deutschen Anwaltsauskunft unter https://anwaltauskunft.de/magazin
Bei der Bayerischen Landesärztekammer ist eine unabhängige Gutachterstelle eingerichtet, die bei der Vermutung oder dem Vorwurf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung angerufen werden kann. Ziel dieser Gutachterstelle ist es, durch objektive Begutachtung der ärztlichen Behandlung Patienten die Durchsetzung begründeter Ansprüche und Ärzten die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe zu erleichtern.
Kontakt und weitere Informationen:
Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen
bei der Bayerischen Landesärztekammer
Mühlbaurstr. 16
81677 München
Tel. 089 3090483-0
Fax 089 3090483-728
http://www.gutachterstelle-bayern.de/
Ärztlicher Kreis- und Bezirksverband München
Elsenheimerstr. 63
80687 München
Telefon: 089 547116-0
Telefax: 089 547116-99
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!