| Neuanmeldung |
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Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden. Der ÄKBV München ist für Sie zuständig, wenn Sie
Sie können den Meldebogen hier herunterladen , am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und per Post an uns senden. Bitte fügen Sie dem Meldebogen die folgenden Urkunden - im Original oder als amtlich beglaubigte, mit dem Dienstsiegel einer öffentlichen Einrichtung versehene Kopie - bei:
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Ärztlicher Kreis- und
Bezirksverband München
Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Elsenheimerstr. 63
80687 München
a
Tel. 089 547116-0
Fax 089 547116-99
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info@aekbv.de
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