Ärztlicher Kreis- und Bezirksverband München

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Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.
Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist.
Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung. (§1 Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer)

Der ÄKBV München ist für Sie zuständig, wenn Sie

  • in der Landeshauptstadt oder im Landkreis München Ihren Beruf ausüben oder
  • falls sie nicht (mehr) arbeiten, in der Landeshauptstadt oder im Landkreis München Ihren Hauptwohnsitz haben.

Sie können den Meldebogen hier herunterladen , am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und per Post an uns senden.

Bitte fügen Sie dem Meldebogen die folgenden Urkunden - im Original oder als amtlich beglaubigte, mit dem Dienstsiegel einer öffentlichen Einrichtung versehene Kopie - bei:

    • Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO)
    • ggf. weitere Urkunden, wie zum Beispiel  Promotionsurkunde oder Facharzturkunde

       

       

       

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      Ärztlicher Kreis- und
      Bezirksverband München
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