Ärztlicher Kreis- und Bezirksverband München

Häufig gestellte Fragen Drucken E-Mail

 

Hier finden Sie einige Fragen, die uns häufig gestellt werden, alphabetisch sortiert nach Stichworten.

 

  • Anmeldung

    Wann muss ich mich beim Ärztlichen Kreisverband anmelden?

    Nach Erhalt der ärztlichen Approbation sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich bei dem für Sie zuständigen Kreisverband anzumelden. Auf den Internetseiten der Bayerischen Landesärztekammer können Sie mit Hilfe einer Suchmaschine den für Sie zuständigen Kreis- oder Bezirksverband suchen. Die Suchmaschine finden Sie unter www.blaek.de in der Rubrik "Wir über uns"/ "Kreis- und Bezirksverbände".

     

    • Ärzteversorgung

    Kann ich in der Bayerischen Ärzteversorgung bleiben, wenn ich in ein anderes Bundesland umziehe und was passiert mit meinen Beiträgen zur Ärzteversorgung, wenn ich ins Ausland gehe?

    Bitte wenden Sie sich an die Bayerische Ärzteversorgung, Denninger Str. 37, 81925 München, Tel. 089 9235-6, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Wichtige Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Bayerischen Ärzteversorgung.


    • Approbation/Berufserlaubnis

    Wo kann ich meine Approbation/Berufserlaubnis beantragen?

    Der Antrag auf Erteilung der Approbation als Arzt/Ärztin muss bei der Behörde des Landes gestellt werden, in dem Sie den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben (§ 35 der Approbationsordnung für Ärzte).
    Für den Regierungsbezirk Oberbayern ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern unter: www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/umwelt/approbation

     

    • Arztausweis

    Wer stellt mir einen Arztausweis aus?

    Wenn Sie Mitglied des ÄKBV München sind, stellen wir Ihnen auf Wunsch einen kostenlosen Arztausweis aus. Wichtige Informationen zur Ausstellung und Verlängerung Ihres Arztausweises finden Sie in der Rubrik "Arztausweis".

    Wie kann ich einen elektronischen Arztausweis  beantragen?

    Den (kostenpflichtigen) elektronischen Arztausweis im Scheckkartenformat können Sie auf der Internetseite der Bayerischen Landesärztekammer im Mitgliederportal "Meine BLÄK" beantragen.


    • Mitgliedschaft

    Die Rente steht bevor, kann ich mich beim ÄKBV abmelden?

    Auch wenn Sie nicht mehr ärztlich tätig sind, sind Sie als Arzt oder Ärztin Mitglied des ÄKBV, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt München oder im Landkreis München haben.

       

      Kann ich freiwillig Mitglied beim ÄKBV München bleiben, wenn ich in ein anderes Bundesland umziehe?

      Nein, Sie werden Pflichtmitlied der Ärztekammer in dem Bundesland, in dem Sie ärztlich tätig sind oder, falls Sie nicht ärztlich tätig sind, wohnen. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn Sie ihre ärztliche Tätigkeit ins Ausland verlegen.

       

      Kann ich auch rückwirkend freiwilliges Mitglied beim ÄKBV München werden?

      Nein, Sie können Ihre Pflichtmitgliedschaft nur in eine freiwillige Mitgliedschaft umwandeln, wenn Sie Ihre ärztliche Tätigkeit ins Ausland verlegen und Sie uns dies innerhalb eines Monats nach Ende der Pflichtmitgliedschaft schriftlich erklären. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Weitere Informationen zur freiwilligen Mitgliedschaft und das entsprechende Antragsformular finden Sie in der Rubrik "Freiwillige Mitgliedschaft".

       

       

       

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      Kontakt

      Ärztlicher Kreis- und
      Bezirksverband München
      Körperschaft des öffentlichen Rechts
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      Elsenheimerstr. 63
      80687 München
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      Tel.  089 547116-0
      Fax  089 547116-99
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