| Freiwillige Mitgliedschaft |
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Nach § 5 Abs. 4 unserer Satzung sowie Art. 4 Abs. 4 des Heilberufe-Kammergesetzes in Verbindung mit § 6 Satz 2 der Meldeordnung können Mitglieder, die ihre ärztliche Tätigkeit ins Ausland verlegen, die bisherige gesetzliche Mitgliedschaft im ÄKBV München in eine freiwillige Mitgliedschaft umwandeln. Sollten Sie in diesem Fall an einer freiwilligen Mitgliedschaft interessiert sein, müssten Sie uns dies innerhalb eines Monats nach Ende der Pflichtmitgliedschaft schriftlich erklären. Ohne diese Erklärung melden wir Sie als Mitglied ab. Wichtiger Hinweis: Nach dem Erlöschen Ihrer Mitgliedschaft beim ÄKBV München ist eine Beantragung einer freiwilligen Mitgliedschaft nicht mehr möglich. Die Erklärung zur freiwilligen Mitgliedschaft können Sie hier herunterladen und uns ausgefüllt zusenden.
Formular Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft (Wichtig: Bitte verwenden Sie dieses Formular nur, wenn Sie Mitglied des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbandes München sind!) Ergänzende Hinweise:
Wir wünschen Ihnen für Ihren Auslandsaufenthalt alles Gute und bitten Sie nach Ihrer Rückkehr um eine Meldung, damit wir Ihre Mitgliedschaft wieder anpassen können. |
Ärztlicher Kreis- und
Bezirksverband München
Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Elsenheimerstr. 63
80687 München
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Tel. 089 547116-0
Fax 089 547116-99
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