Ärztlicher Kreis- und Bezirksverband München

Freiwillige Mitgliedschaft Drucken E-Mail

 

Nach § 5 Abs. 4 unserer Satzung sowie Art. 4 Abs. 4 des Heilberufe-Kammergesetzes in Verbindung mit § 6 Satz 2 der Meldeordnung können Mitglieder, die ihre ärztliche Tätigkeit ins Ausland verlegen, die bisherige gesetzliche Mitgliedschaft im ÄKBV München in eine freiwillige Mitgliedschaft umwandeln.

Sollten Sie in diesem Fall an einer freiwilligen Mitgliedschaft interessiert sein, müssten Sie uns dies innerhalb eines Monats nach Ende der Pflichtmitgliedschaft schriftlich erklären. Ohne diese Erklärung melden wir Sie als Mitglied ab.

Wichtiger Hinweis: Nach dem Erlöschen Ihrer Mitgliedschaft beim ÄKBV München ist eine Beantragung einer freiwilligen Mitgliedschaft nicht mehr möglich. 

Die Erklärung zur freiwilligen Mitgliedschaft können Sie hier herunterladen und uns ausgefüllt zusenden.

Formular Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft (Wichtig: Bitte verwenden Sie dieses Formular nur, wenn Sie Mitglied des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbandes München sind!)


Ergänzende Hinweise:

  • Als freiwilliges Mitglied wird Ihnen auf Wunsch das Deutsche Ärzteblatt gegen Erstattung der Portokosten von jährlich ca. 65 € ins Ausland zugesandt. Bestellung direkt über: Deutscher Ärzteverlag, Postfach 40 02 65, 50859 Köln, Tel. 02234 7011-414/-417.
  • Die Münchner ärztliche Anzeigen können nicht ins Ausland versandt werden.
  • Ärzteversorgung: Sofern bisher eine Pflichtmitgliedschaft bestanden hat, kann diese freiwillig fortgesetzt  werden. Die entsprechenden Fragen sind mit der Bayerischen Versorgungskammer, Denninger Straße 37, 81925 München, zu klären.
  • Krankenversicherung: Bei einer Versicherung im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages mit der „Allianz Versicherung“ endet die einzelne Versicherung des Hauptversicherten grundsätzlich mit seinem Wegzug aus Deutschland, es sei denn, es wird vor der Ausreise schriftlich eine anderweitige Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern getroffen. Voraussetzung hierfür ist die freiwillige Mitgliedschaft beim Ärztlichen Kreisverband (und damit bei der Kammer).

 

Wir wünschen Ihnen für Ihren Auslandsaufenthalt alles Gute und bitten Sie nach Ihrer Rückkehr um eine Meldung, damit wir Ihre Mitgliedschaft wieder anpassen können.

 

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Kontakt

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Bezirksverband München
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