| Hygiene in Klinik und Praxis |
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Primum nil nocere" - Schaden vom Patienten fernhalten Diese zentrale Aussage ärztlicher Ethik, des Hippokratischen Eides und der Berufsordnung für alle Ärztinnen und Ärzte findet ihre konkrete Umsetzung auch in der sorgfältigen Einhaltung von Vorschriften und Verordnungen hinsichtlich der Hygiene in den Kliniken wie in den Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte. Um Sie dabei zu unterstützen, stellen wir Ihnen nachfolgend einige hilfreiche Informationen zur Verfügung. Bitte beachten Sie dazu auch das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 8. Januar 2008, in dem der BGH entschieden hat, dass bei einem festgestellten groben Behandlungsfehler (hier: Hygienefehler bei intraartikulärer Injektion) der Arzt beweisen muss, dass die Schädigung des Patienten nicht auf dem Behandlungsfehler beruht, sondern durch eine hyperergisch-allergische Entzündungsreaktion verursacht worden ist (Beweislastumkehr). (Urteil des BGH VI ZR 118/06
MäA-Schwerpunkt Hygiene - Hygiene in der Praxis des niedergelassenen Vertragsarztes MäA-Schwerpunkt Hygiene - Die Vorschriften zur hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten MäA-Schwerpunkt Hygiene - Arbeitsschutz MäA-Schwerpunkt Hygiene - Multiresistente Erreger MäA-Schwerpunkt Hygiene - Basishygiene in der Arztpraxis MäA-Schwerpunkt Hygiene - Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention MäA-Schwerpunkt Hygiene - Hygiene als "Querschnittsthema" aus Sicht einer ärztlichen Körperschaft MäA-Schwerpunkt Hygiene - Thema Medizinhygieneverordnung MäA-Schwerpunkt Hygiene in Klinik und Praxis
Basischeckliste zur Überprüfung von Arztpraxen Erläuterungen zur Basischeckliste „Überprüfung von Arztpraxen“ Checkliste zur Überprüfung ambulant operierender Einrichtungen Checkliste für endoskopierende Einrichtungen Checkliste für gynäkologische Praxen Broschüre „Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis“ Weitere hilfreiche Informationen zur hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten finden Sie auf den Seiten der Regierung von Schwaben/ Gewerbeaufsichtsamt. Das Stadtgesundheitsamt Frankfurt am Main bietet auf seinen Internetseiten ebenfalls zahlreiche Informationen zum Thema Hygiene in Krankenhäusern und Arztpraxen an.
Infektionsschutzgesetz (IfSG) Arzneimittelgesetz (AMG) Medizinproduktegesetz (MPG) Medizinproduktebetreiberverordnung (MedBetreibV) Biostoffverordnung (BioStoffV) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
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