Ärztlicher Kreis- und Bezirksverband München

Hygiene in Klinik und Praxis Drucken E-Mail

 

Primum nil nocere" - Schaden vom Patienten fernhalten

Diese zentrale Aussage ärztlicher Ethik, des Hippokratischen Eides und der Berufsordnung für alle Ärztinnen und Ärzte findet ihre konkrete Umsetzung auch in der sorgfältigen Einhaltung von Vorschriften und Verordnungen hinsichtlich der Hygiene in den Kliniken wie in den Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte.

Um Sie dabei zu unterstützen, stellen wir Ihnen nachfolgend einige hilfreiche Informationen zur Verfügung. Bitte beachten Sie dazu auch das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 8. Januar 2008, in dem der BGH entschieden hat, dass bei einem festgestellten groben Behandlungsfehler (hier: Hygienefehler bei intraartikulärer Injektion) der Arzt beweisen muss, dass die Schädigung des Patienten nicht auf dem Behandlungsfehler beruht, sondern durch eine hyperergisch-allergische Entzündungsreaktion verursacht worden ist (Beweislastumkehr). (Urteil des BGH VI ZR 118/06neues Fenster).

 

  • Leitartikel in den MäA zum Thema "Hygiene"

MäA-Schwerpunkt Hygiene - Hygiene in der Praxis des niedergelassenen Vertragsarztes

MäA-Schwerpunkt Hygiene - Die Vorschriften zur hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten

MäA-Schwerpunkt Hygiene - Haftungsrechtliche Aspekte bei Hygienefehlern in Arztpraxis und Krankenhaus

MäA-Schwerpunkt Hygiene - Arbeitsschutz

MäA-Schwerpunkt Hygiene - Multiresistente Erreger

MäA-Schwerpunkt Hygiene - Basishygiene in der Arztpraxis

MäA-Schwerpunkt Hygiene - Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention

MäA-Schwerpunkt Hygiene - Hygiene als "Querschnittsthema" aus Sicht einer ärztlichen Körperschaft

MäA-Schwerpunkt Hygiene - Thema Medizinhygieneverordnung

MäA-Schwerpunkt Hygiene in Klinik und Praxis

 
  • Checklisten und Informationen

Basischeckliste zur Überprüfung von Arztpraxen
Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München

Erläuterungen zur Basischeckliste „Überprüfung von Arztpraxen“
Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München

Checkliste zur Überprüfung ambulant operierender Einrichtungen
Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München

Checkliste für endoskopierende Einrichtungen
Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München

Checkliste für gynäkologische Praxen
Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München

Broschüre „Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis“
(Kassenärztliche Vereinigung Bayerns)

Weitere hilfreiche Informationen zur hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten finden Sie auf den Seiten der Regierung von Schwaben/ Gewerbeaufsichtsamt.

Das Stadtgesundheitsamt Frankfurt am Main bietet auf seinen Internetseiten ebenfalls zahlreiche Informationen zum Thema Hygiene in Krankenhäusern und Arztpraxen an.

 

  • Wichtige gesetzliche Grundlagen :

Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Quelle: Juris GmbH

Arzneimittelgesetz (AMG)
Quelle: Juris GmbH

Medizinproduktegesetz (MPG)
Quelle: Juris GmbH

Medizinproduktebetreiberverordnung (MedBetreibV)
Quelle: Juris GmbH

Biostoffverordnung (BioStoffV)
Quelle: Juris GmbH

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Quelle: Juris GmbH

Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch- Instituts

 

 

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